JA slide show
Home
DIN EN 12101-2 NRWG Drucken E-Mail

Kundeninfo 10/2007

Hinweise zur EN 12101 Teil 2 (Stand 10.2007)

Nachdem im Jahr 2005 die Koexistenzphase der EN 12101 Teil 2 und der DIN 18232 Teil 3 erst noch einmal um ein Jahr verlängert wurde, gilt nun seit September 2006 einzig die DIN EN 12101 Teil 2.

Diese Norm ist seitdem die Prüfgrundlage für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Seit September 2006 müssen alle bauordnungsrechtlich geforderten NRWG's einen Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12101 Teil 2 erbringen.

Ausnahmen
Kann dieser Verwendbarkeitsnachweis nicht erbracht werden, z. B. bei objektspezifischen Sonderkonstruktionen, so gibt es die Möglichkeit, bei der obersten Baubehörde der Länder eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen. Dieses Verfahren wird genauer in der Broschüre RWA aktuell Nr. 6 "Individuelle Gebäudeentrauchung und die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)" des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (erhältlich über unser Haus) beschrieben.

Wird eine (allgemeine) Forderung nach einer Rauchableitung so konkretisiert, dass zur Rauchableitung ausschließlich bestimmte geometrische Öffnungsflächen (z. B. Entrauchungsöffnung nach der Landesbauordnung in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen müssen, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht (s. pdf-Datei am Ende dieser Kundeninfo) nicht zwingend den Einsatz einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage und somit auch nicht von NRWG nach DIN EN 12101-2 als Komponenten dieser Anlage.

Was ist jedoch zu beachten, wenn eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß DIN EN 12101-2 ausgeschrieben ist und keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt? Für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzügen und Rauchabzugsanlagen gilt nach wie vor die nationale Norm DIN 18232 Teil 2.  Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Abluftöffnungen bzw. Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach bzw. in der Fassade vorzusehen sind.

Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12101-2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen.

Weiterhin ist zu beachten, dass es sich bei der DIN EN 12101-2 um eine reine Prüfnorm handelt und die unterschiedlichen Prüfungen, nach welcher die NRWG's geprüft werden, in Klassen eingeteilt sind.
Nach welcher Klasse geprüft wird, z. B. für welche Wind- und Schneelasten das Produkt später zugelassen werden soll, gibt der Hersteller des NRWG vor.

Der Fachplaner oder Architekt ist verantwortlich, in seinen Ausschreibungen die Vorgabe an das NRWG so zu definieren, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.

 

Was kann und darf unsere Firma?

Wir, die Fa. Stürmann GmbH & Co. KG, sind vom Institut für Industrieaerodynamik an der Fachhochschule Aachen (I.F.I.) zertifiziert, um Konformitätsbewertungsverfahren nach der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) und dem Bauproduktengesetz (BauPG) gem. EN 12101-2 durchzuführen.

Das bedeutet für den Hersteller der Fenster (z. B. Metallbauer): 

  • Die Fa. Stürmann definiert die Vorgaben für das zu erstellende NRWG auf Grundlage des jeweils gültigen Konformitätszertifikates. D. h. wir prüfen aufgrund der Profilvorgaben (LV) Fenstergrößen und Einbaulagen mit den entsprechenden Zulassungen.
  • Die Fa. Stürmann klärt die kompl. RWA-Steuerung mit dem Architekten und E-Planer/Elektriker.
  • Der Fensterbauer stellt durch eine werkseigene Produktionskontrole (WPK) sicher, dass mind. folgende Schritte nachweislich eingehalten werden: Auftragsannahme, Wareneingangsprüfung und Endprüfung. Die Einhaltung der Prüfschritte wird schriftlich dokumentiert.
  • Der Fensterbauer produziert das Fenster unter Beachtung und Einhaltung dieser Vorgaben sowie der jeweils gültigen Herstellerrichtlinien und Verarbeitungssvorschriften des eingesetzten Profilsystems. Die Fa. Stürmann prüft vor Ort die Einhaltung der Vorschriften in Zuge der Herstellung.
  • Das Fenster wird durch den Fensterbauer im Objekt gem. der Verarbeitungsvorschriften des Profilsystemherstellers montiert. Die Montage der Antriebstechnik kann durch uns beim Fensterhersteller oder vor Ort auf der Baustelle erfolgen. 
  • Der Fensterbauer bringt das von unserer Firma ausgestellte CE-Kennzeichen am NRWG an.
  • Die Fa. Stürmann prüft die kompl. funktionsfähige RWA.

Resümee:
Sie bekommen den kompl. Service für die Planung, Produktionskontrolle und CE-Kennzeichnung aus unserer Hand.

 

Allgemeine Hinweise:
Für die Bundesreprublik Deutschland sind Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN 1055-4: 2005-03 und Schneelasten (Klassifizierung SL) in der DIN 1055-5: 2005-07 geregelt.

Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von B 300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG von 300° C über einen Zeitraum von mind. 30 Minuten.

Bei der Klassifizierung für die niedrige Temperatur ist der Einzelfall des NRWG (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen.
Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re) muss beachtet werden, ob die NRWG's ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden.
Geräte, die für die tägliche Be- und Enlüftung verwendet werden, sind - neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit - zusätzlich 10.000 mal in Lüftungsstellung zu öffnen.

Die Bemessung und Prüfung von Produkten für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wird durch entsprechende Normen und Richtlinien geregelt.

Wir, die Fa. Stürmann GmbH & Co. KG, sind Ihnen gerne jederzeit bei der Planung und Errichtung einer für Ihr Bauvorhaben individuell angepassten Rauch- und Wärmeabzugsanlage behilflich.

 

 

Schreiben der Bauministerkonferenz v. 04.07.2007  

 
< zurück

Verband Fensterautomation Entrauchung

Der Verband Fensterautomation und Entrauchung (VFE) hat zwei neue Informationsbroschüren mit den Titeln „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)" und "Kontrollierte natürliche Lüftung (KNL)" veröffentlicht. ...

weiterlesen

News

Erneute Auszeichnung der Stürmann GmbH & Co. KG als BHE-zertifizierter Fachbetrieb ...

weiterlesen

RWA-Schnell- Navigation





DIN-EN 12101-2 NRWG

Wir unterstützen und beraten Architekten, Planer und speziell Fensterhersteller mit zusammenhängenden Zulassungen nach der neuen harmonisierten Norm DIN EN 12101-2 für Fenster und Antriebe.

>> Lesen Sie hierzu
unsere Kunden- und
Produktinformationen