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RWAaktuell 7 - Aufzugsschachtentrauchung Drucken E-Mail

Verfügt ein Gebäude über Aufzugsschächte, ist es im Brandfall zwingend erforderlich, diese ausreichend zu lüften, um möglichen Rauch oder giftige Gase abzuführen. Die jeweiligen Bauordnungen definieren entsprechende Auflagen. Die aktuelle Energiereinsparverordnung (EnEV) fordert hingegen, Gebäude luftdicht zu halten. Diesen Widerspruch lösen konventionelle Ausführungen nicht, weil sie Öffnungen permanent offenhalten. Anders verhält es sich bei einer modernen, effektiv arbeitenden Aufzugsschacht-Entrauchung: Sie garantiert umfassenden Schutz und entspricht dennoch der EnEV, weil die Schächte nur im Brandfall oder bei Bedarf geöffnet werden.

Broschüre Aufzugsschachtentrauchung

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