RWAaktuell 7 - Aufzugsschachtentrauchung |
Verfügt ein Gebäude über Aufzugsschächte, ist es im Brandfall zwingend
erforderlich, diese ausreichend zu lüften, um möglichen Rauch oder
giftige Gase abzuführen. Die jeweiligen Bauordnungen definieren
entsprechende Auflagen. Die aktuelle Energiereinsparverordnung (EnEV)
fordert hingegen, Gebäude luftdicht zu halten. Diesen Widerspruch lösen
konventionelle Ausführungen nicht, weil sie Öffnungen permanent
offenhalten. Anders verhält es sich bei einer modernen, effektiv
arbeitenden Aufzugsschacht-Entrauchung: Sie garantiert umfassenden
Schutz und entspricht dennoch der EnEV, weil die Schächte nur im
Brandfall oder bei Bedarf geöffnet werden.
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