RWA-Anlagen sind durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in
ihrer Anwendung festgelegt. Feuerwehr, Bauaufsicht und Versicherungen
verlangen durch entsprechende Auflagen bei der Errichtung der Anlagen,
dass diese im Notfall vorschriftsgemäß funktionieren.
Je nach Gebäudeart kommen unterschiedliche Verordnungen zur Anwendung:
Im folgenden wird eine Auswahl an diesen wichtigen Verordnungen aufgelistet: |
DIN 18 232 |
Richtlinie Deutsches Institut für Normungen e.V. |
DIN EN 12 101 |
Richtlinien europäische Norm für RWA-Anlagen |
BauONRW (LBO) |
Landesbauordnung, regional gültig, Richtlinien für: Treppenräume, Flure und Aufzugsschächte |
MBO |
Musterbauordnung für: Treppenräume, Flure und Aufzugsschächte |
SchulbauR |
Bauaufsichtliche Richtlinien für: Schulen, Treppenräume, Flure, Sporthallen und Kindergärten |
KhBauVO |
Krankenhausbauverordnung für: Krankenhäuser |
GeVO |
Geschäftshausverordnung für: Treppenräume, Flure, Ladenstraßen und Treppenhäuser in Industriebauten |
VStättVO |
Versammlungsstättenverordnung für: Sporthallen, Schulen, Kindergärten und Theater |
HochhVO |
Hochhausverordnung, Hochhausrichtlinien für: Treppenräume, Flure und Aufzugsschächte |
GarVO |
Garagenverordnung für: Treppenräume, Flure und Parkhäuser |
GastBauVO |
Gaststätten- und Hotelbauverordnung für: Treppenräume und Flure |
VkVO |
Verkaufsstättenverordnung für: Bühnen, Versammlungsräume, Treppenräume und Ladenstraßen |
IndBauR |
Industriebaurichtlinien |
MLAR (LAR) |
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinien, Vorgaben und Richtlinien für:
Verlegung und den Funktionserhalt von Leitungen von
Sicherheitseinrichtungen (z.B. Brandmeldeanlagen) |
Außerdem sind die jeweiligen Auflagen der zuständigen Brandschutzbehörde zu beachten! |
Für mehr Informationen oder konkrete Angebote wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
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