DIN EN 12101-2 NRWG |
Kundeninfo 10/2007 Hinweise zur EN 12101 Teil 2 (Stand 10.2007) Nachdem im Jahr 2005 die Koexistenzphase der EN 12101 Teil 2 und der DIN 18232 Teil 3 erst noch einmal um ein Jahr verlängert wurde, gilt nun seit September 2006 einzig die DIN EN 12101 Teil 2. Diese Norm ist seitdem die Prüfgrundlage für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Seit September 2006 müssen alle bauordnungsrechtlich geforderten NRWG's einen Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12101 Teil 2 erbringen. Ausnahmen Wird eine (allgemeine) Forderung nach einer Rauchableitung so konkretisiert, dass zur Rauchableitung ausschließlich bestimmte geometrische Öffnungsflächen (z. B. Entrauchungsöffnung nach der Landesbauordnung in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen müssen, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht (s. pdf-Datei am Ende dieser Kundeninfo) nicht zwingend den Einsatz einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage und somit auch nicht von NRWG nach DIN EN 12101-2 als Komponenten dieser Anlage. Was ist jedoch zu beachten, wenn eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß DIN EN 12101-2 ausgeschrieben ist und keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt? Für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzügen und Rauchabzugsanlagen gilt nach wie vor die nationale Norm DIN 18232 Teil 2. Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Abluftöffnungen bzw. Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach bzw. in der Fassade vorzusehen sind. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12101-2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen. Weiterhin ist zu beachten, dass es sich bei der DIN EN 12101-2 um eine reine Prüfnorm handelt und die unterschiedlichen Prüfungen, nach welcher die NRWG's geprüft werden, in Klassen eingeteilt sind. Der Fachplaner oder Architekt ist verantwortlich, in seinen Ausschreibungen die Vorgabe an das NRWG so zu definieren, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.
Was kann und darf unsere Firma? Wir, die Fa. Stürmann GmbH & Co. KG, sind vom Institut für Industrieaerodynamik an der Fachhochschule Aachen (I.F.I.) zertifiziert, um Konformitätsbewertungsverfahren nach der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) und dem Bauproduktengesetz (BauPG) gem. EN 12101-2 durchzuführen. Das bedeutet für den Hersteller der Fenster (z. B. Metallbauer):
Resümee:
Allgemeine Hinweise: Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von B 300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG von 300° C über einen Zeitraum von mind. 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für die niedrige Temperatur ist der Einzelfall des NRWG (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Die Bemessung und Prüfung von Produkten für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wird durch entsprechende Normen und Richtlinien geregelt. Wir, die Fa. Stürmann GmbH & Co. KG, sind Ihnen gerne jederzeit bei der Planung und Errichtung einer für Ihr Bauvorhaben individuell angepassten Rauch- und Wärmeabzugsanlage behilflich.
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